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Freiberuflich oder scheinselbstständig? Das Herrenberg-Urteil und die Folgen für Pflegedozenten

Eine praxisnahe Analyse für Honorarkräfte und Bildungsanbieter: Warum alte Verträge zur existenziellen Falle werden und wie Sie sich jetzt schützen.

Sie sind Expert:in auf Ihrem Gebiet, bringen wertvolle Praxiserfahrung in die Pflegeausbildung ein und arbeiten flexibel als freiberufliche Lehrkraft. Doch unter der Oberfläche dieser vermeintlichen Freiheit brodelt eine rechtliche Unsicherheit, die für viele zur Bedrohung werden kann.

Seit dem wegweisenden „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts (BSG, Az. B 12 R 3/20 R) hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Prüfung auf Scheinselbstständigkeit massiv verschärft – und die Bildungsbranche steht im Fokus.

06.02.2026

Quelle: Selbst, vorher veröffentlicht auf Pflegedozi.de/blog am 11.12.2025.

Die Realität im Jahr 2025: Ein böses Erwachen

Viele Bildungsträger versuchen aktuell, die Risiken einseitig auf Honorarkräfte abzuwälzen. In Verträgen finden sich immer häufiger Klauseln zu Strafgebühren, überlangen Zahlungsfristen oder Bedingungen, die Sie quasi über Nacht zu einem sozialversicherungspflichtigen Angestellten machen können – mit verheerenden finanziellen Folgen für beide Seiten.

Warum das „Herrenberg-Urteil“ alles verändert hat

Im Kern des Problems steht ein Urteil, das auf den ersten Blick wenig mit Pflege zu tun hat: Ein Honorar-Gitarrenlehrer klagte und bekam Recht – er wurde als abhängig beschäftigt eingestuft.

Die Begründung des Gerichts ist eine Blaupause für die Prüfung von Pflegedozenten. Das Gericht schaut nicht auf den Titel des Vertrages („Honorarvertrag“), sondern auf die gelebte Realität. Vier Kriterien sind dabei entscheidend:

  1. Eingliederung in die Organisation: Nutzen Sie die Räume, die Simulationspuppen oder die IT der Schule? Unterrichten Sie streng nach dem Stundenplan der Schule? Das spricht für eine Festanstellung.
  2. Fehlendes unternehmerisches Risiko: Wer nur einen festen Stundensatz erhält, keine eigenen Lehrmaterialien erstellt und keine eigene Akquise betreibt, handelt kaum wie ein Unternehmer.
  3. Weisungsgebundenheit: Vorgegebene Curricula nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) und feste Zeitpläne schränken die unternehmerische Freiheit massiv ein.
  4. Keine eigene Betriebsstätte: Wer nur beim Auftraggeber arbeitet und kein eigenes Büro vorweisen kann, hat es schwer.

Für Pflegedozent:innen ist die Lage prekär, denn die meisten erfüllen unbewusst mehrere dieser Kriterien.

Vorsicht vor diesen Vertrags-Fallen

In meiner Praxis als Dozent und Berater sehe ich immer wieder Verträge, die Honorarkräfte benachteiligen. Achten Sie auf diese „Roten Flaggen“:

  • Pauschale Strafgebühren: Klauseln, die bei formalen Fehlern in der Rechnung pauschale Abzüge vorsehen, sind oft unzulässige Vertragsstrafen (§ 309 Nr. 6 BGB).
  • Einseitige Stornobedingungen: Wenn Sie bei Ausfall zahlen müssen, der Auftraggeber bei Absage aber nicht, ist das eine unangemessene Benachteiligung (§ 307 BGB).
  • Zahlungsziele von >30 Tagen: Lassen Sie sich nicht auf 6 Wochen Wartezeit ein. Die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie sieht 30 Tage als Standard vor .

Checkliste: So sichern Sie Ihre Freiberuflichkeit

Warten Sie nicht, bis die DRV anklopft. Stärken Sie Ihren Status als Unternehmer:in aktiv :

  • Auftraggeber-Vielfalt: Arbeiten Sie regelmäßig für mindestens drei verschiedene Auftraggeber?
  • Unternehmerischer Auftritt: Haben Sie eine eigene Website, Visitenkarten und Rechnungspapier?
  • Eigene Ressourcen: Nutzen Sie primär Ihren eigenen Laptop und selbst erstellte Lehrmaterialien?
  • Vergütungsmodell: Vereinbaren Sie bevorzugt Pauschalhonorare für ganze Module statt reiner Stundensätze?

Der Königsweg: Das Statusfeststellungsverfahren

Wenn Sie unsicher sind, gibt es nur einen Weg zur Rechtssicherheit: Das Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Es klärt verbindlich, ob Ihre Tätigkeit selbstständig ist oder nicht – und schützt Sie und Ihren Auftraggeber vor bösen Nachzahlungs-Überraschungen .


Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und Sensibilisierung. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle Prüfung Ihrer vertraglichen Situation durch einen spezialisierten Anwalt nicht ersetzen.


IT-Sicherheit in der Pflege – Herausforderungen und Lösungen

Die zunehmende Bedrohung durch Cyberangriffe

In der heutigen digitalen Welt sind Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen zunehmend von Cyberangriffen bedroht. Hackerangriffe, Viren und Malware können die IT-Infrastruktur lahmlegen und sensible Daten gefährden. Ein besonders besorgniserregendes Szenario ist der Versand von Schadsoftware über Bewerbungsmails, wie es bereits vor etwa 10 Jahren in der Pflegebranche vorgekommen ist. Damals wurden die Rechner und Server einiger Einrichtungen durch einen Virus verschlüsselt, was zu erheblichen Problemen führte.

Abhängigkeit von US-Dienstleistern

Viele Pflegeeinrichtungen und Schulen nutzen IT-Dienste von Anbietern außerhalb Deutschlands oder der EU, insbesondere aus den USA. Diese Abhängigkeit birgt erhebliche Risiken, da US-Anbieter den strengen Datenschutzbestimmungen der EU nicht unterliegen. Sollte die EU ihre Gesetze zum Umgang mit sensiblen Daten verschärfen, könnten Pflegeeinrichtungen vor großen Herausforderungen stehen. Der Einsatz von US-Diensten für Office, Mail, Cloud und Meetings könnte dann stark eingeschränkt oder sogar unmöglich werden.

Cloudlösungen und Notfallpläne

Cloudlösungen bieten zwar viele Vorteile, aber sie bergen auch Risiken. Was passiert, wenn die Cloud-Dienste ausfallen oder der Zugriff auf wichtige Daten nicht mehr möglich ist? Pflegeeinrichtungen sollten unbedingt Notfallpläne entwickeln, die auch analoge Lösungen umfassen. Eine Art Notfalldokumentation, wie sie früher üblich war, kann in solchen Fällen unverzichtbar sein. Ohne Zugriff auf digitale Dokumentationen wären Pflegeeinrichtungen nicht mehr in der Lage, Diagnosen und Medikamente ihrer Bewohner zu verwalten oder Dienstpläne und Touren zu planen.

Handlungsbedarf und Empfehlungen

  1. Sensibilisierung und Schulung:
    • Mitarbeiter sollten regelmäßig im Umgang mit IT-Sicherheit geschult werden. Sie müssen wissen, wie sie Phishing-Mails erkennen und wie sie sich bei verdächtigen Aktivitäten verhalten sollen.
  2. Notfallpläne entwickeln:
    • Jede Pflegeeinrichtung sollte einen detaillierten Notfallplan haben, der auch analoge Lösungen umfasst. Dieser Plan sollte regelmäßig überprüft und angepasst werden.
  3. Lokale Backups:
    • Neben Cloud-Backups sollten auch lokale Backups erstellt werden, um im Falle eines Cloud-Ausfalls weiterhin auf wichtige Daten zugreifen zu können.
  4. EU-konforme IT-Dienste:
    • Pflegeeinrichtungen sollten verstärkt auf IT-Dienste setzen, die den strengen Datenschutzbestimmungen der EU entsprechen. Dies minimiert das Risiko bei einer Verschärfung der EU-Gesetze.
  5. Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen:
    • IT-Systeme sollten regelmäßig auf Sicherheitslücken überprüft und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Dies umfasst auch die Aktualisierung von Software und die Implementierung von Sicherheitsupdates.

Linux und Open Source als sichere Alternative

Als überzeugter Linux- und Open-Source-Anwender empfehle ich, mindestens einen Rechner mit einem Linuxsystem bereitzuhalten, um im Notfall eine Rückfallmöglichkeit zu besitzen. Offlinestrukturen neben der Cloudversion sind nicht nur simpel, sondern auch ein Ausdruck von Verantwortungsbewusstsein den Menschen gegenüber, die man versorgt und betreut.

Fazit

Die IT-Sicherheit in der Pflege ist ein zunehmend wichtiges Thema, das nicht vernachlässigt werden darf. Durch gezielte Maßnahmen und eine erhöhte Sensibilisierung können Pflegeeinrichtungen und Schulen besser auf die Herausforderungen der digitalen Welt vorbereitet sein. Ein proaktiver Ansatz ist entscheidend, um die Sicherheit sensibler Daten zu gewährleisten und im Notfall handlungsfähig zu bleiben.

Und? Haben sie schon vorgesorgt?

11.12.2025